Vorwort
Berufskraftfahrer
Berufskraftfahrer Weiterbildung
Folgende Punkte sind bei der Weiterbildung zu beachten:
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden.
Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden, die in 5 einzelne Einheiten von je 7 Zeitstunden aufgeteilt werden können.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die Teilnahme ist Pflicht, sie wird durch einen Eintrag im Führerschein (Kennziffer „95“) nachgewiesen.
Die Weiterbildung wird nur anerkannt, wenn sie von einer anerkannten Bildungsstätte durchgeführt wird.
Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation erfolgen.
Die Weiterbildung muss im Inland oder in dem Mitgliedstaat der EU, in dem Sie beschäftigt sind, erworben werden.
Der Umfang der Weiterbildung beträgt 35 Stunden, die in 5 einzelne Einheiten von je 7 Zeitstunden aufgeteilt werden können.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre wiederholt werden.
Die Teilnahme ist Pflicht, sie wird durch einen Eintrag im Führerschein (Kennziffer „95“) nachgewiesen.
Die Weiterbildung wird nur anerkannt, wenn sie von einer anerkannten Bildungsstätte durchgeführt wird.
Die erste Weiterbildung muss fünf Jahre nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation erfolgen.
Spätestens 5 Jahre nach dem Eintrag im Führerschein,
müssen die 35 Stunden Weiterbildung wieder absolviert werden.